Die Kanzlei Becker, Becker & Becker

Notar a. D. und Rechtsanwälte

Die Kanzlei der Rechtsanwälte Becker, Becker & Becker wurde von dem Rechtsanwalt und Notar Dr. Konrad Becker im Jahr 1950 begründet. Nach dessen Tod wurde sie von seinem Sohn Rechtsanwalt Jörg-Konrad Becker fortgeführt, der im Jahre 1979 zum Notar bestellt wurde. Rechtsanwalt Wolfgang Becker, der andere Sohn von Rechtsanwalt Dr. Konrad Becker, trat im Jahr 1974 in die Kanzlei ein, die im folgenden als Sozietät geführt wurde.

Im Jahre 1999 nahm Rechtsanwalt Robert Becker, Sohn von Rechtsanwalt Jörg-Konrad Becker, in der Sozietät seine Tätigkeit auf, im Jahre 2001 seine Tochter, Rechtsanwältin Heike Becker.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Becker, Becker & Becker ist also ein Familienbetrieb, in dem inzwischen die dritte Generation tätig ist. Seinerzeit betrieb Rechtsanwalt Dr. Konrad Becker vor allem eine sogenannte Allgemeinpraxis. Gleichwohl setzte auch er sich bereits für die Belange der Vermieter und Grundbesitzer ein, deren Probleme damals auch im Lastenausgleichsrecht und der Mietpreisbindung bestanden.

Rechtsanwalt Jörg-Konrad Becker führte die Kanzlei einerseits als Allgemeinpraxis fort. Andererseits entwickelte diese sich zunehmend als Anlaufpunkt für Vermieter und Grundeigentümer.

Die Rechtsanwälte Becker, Becker & Becker führen diese Ausrichtung der Kanzlei im Immobilienrecht fort, die sich nach der Wiedervereinigung zum Beispiel auch mit dem Recht der ungeklärten Vermögensfragen befasste.

Alle Rechtsanwälte der Kanzlei sind Mitglied im Haus- und Grundbesitzer Vereins Wilmersdorf e.V., Wolfgang Becker, Robert Becker und Heike Becker sind dort in der Rechtsberatung tätig. Rechtsanwalt Wolfgang Becker ist seit 2009 Vorsitzender des Vereins, Rechtsanwalt Jörg-Konrad Becker war lange Jahre Vorsitzender und darüber hinaus Vorsitzender des Bundes der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine.

Rechtsanwalt Robert Becker wurde 2006 die Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen.

Rechtsanwalt Jörg-Konrad Becker, der sog. Senior, musste inzwischen wegen Erreichens der Altersgrenze seine Notartätigkeit beenden.

Gegenwärtig sind die Rechtsanwälte Becker auf mehreren Rechtsgebieten, insbesondere auf dem Gebiet des allgemeinen Vertragsrechts, des Miet- und Grundstücksrechts, des Wohnungsrechts, des Werkvertragsrechts, des Familien- und Erbrechts sowie des Strafrechts und Verwaltungsrechts tätig.

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